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Eingetragenes Geschlecht ändern

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen seit 1. Januar 2022 mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen.

Voraussetzungen

In den folgenden Fällen können Sie eigenständig eine Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens abgeben:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz ODER Ihr Wohnsitz liegt im Ausland und Sie haben die schweizerische Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt und urteilsfähig.
  • Sie sind innerlich fest davon überzeugt, nicht dem Geschlecht anzugehören, das bisher im Personenstandsregister eingetragen ist.
  • Sie wollen den Eintrag Ihres Geschlechts von männlich auf weiblich oder umgekehrt ändern. Änderungen auf ein drittes oder auf gar kein Geschlecht sind nicht möglich.

Sie können die Änderung ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl erklären.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Stellen Sie anhand der oben aufgeführten Informationen sicher, dass Sie die Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens erfüllen. Wollen Sie nur Ihren Vornamen ändern, kommt unter Umständen eine reine Namensänderung in Frage.

Schritt
2

Sie können eine Erklärung über die Änderung Ihres eingetragenen Geschlechts und Ihres Vornamens in jedem schweizerischen Zivilstandsamt abgeben. Im Kanton Bern vereinbaren Sie dafür einen Termin bei einem unserer sieben Standorte.

Zivilstandsämter im Kanton Bern

Schritt
3

Bringen Sie zum vereinbarten Termin Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass mit.

Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie möglicherwiese zusätzliche Dokumente einreichen. Sprechen Sie dies bei der Terminvereinbarung an, die Mitarbeitenden beraten Sie gerne.

Schritt
4

Sie bezahlen die Gebühren direkt vor Ort: Ihre Erklärung kostet 75 Franken. Wenn Sie eine Bestätigung wünschen, kostet diese zusätzlich 30 Franken.

Falls Ihre gesetzliche Vertretung ihre Einwilligung geben muss, kostet die Beglaubigung der Unterschriften 30 Franken zusätzlich.

Schritt
5

Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer sind: Bestellen Sie beim Ausweiszentrum einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte mit dem geänderten Geschlecht und Vornamen.

Neuen Ausweis beantragen

Wirkung des geänderten Eintrags

Nach der Erklärung können Sie Ihr geändertes Geschlecht und Ihren neuen Vornamen als offizielle Identitätsangaben verwenden, zum Beispiel in Ihren Ausweisdokumenten.

Die Änderung im Personenstandsregister hat jedoch keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse: Sind Sie verheiratet, bleibt Ihre Ehe bestehen. Dasselbe gilt für eine eingetragene Partnerschaft. Auch Kindesverhältnisse bleiben unverändert bestehen.

Weitere Informationen

  • Mehr erfahren zur Namensänderung

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