Sind Sie nicht mehr verheiratet?
Sind Sie nicht mehr verheiratet oder
Sie sind nicht mehr in einer eingetragenen Partnerschaft?
Sie können wieder so heissen wie vor der ersten Heirat.
Dafür müssen Sie eine Namens-Erklärung machen.
Melden Sie sich beim Zivilstandsamt für Ihre Region.
Sie bekommen dort alle wichtigen Informationen.
So finden Sie das Zivilstandsamt für Ihre Region:
Gehen Sie auf die Website der Zivilstandsämter:
Geben Sie den Namen von Ihrer Gemeinde ein.
Oder klicken Sie auf Ihre Region.
Sind Sie verheiratet?
Sie können wieder so heissen wie vor der ersten Heirat.
Dafür müssen Sie eine Namens-Erklärung machen.
Das ist nur möglich, wenn Sie vor 2013 geheiratet haben.
Melden Sie sich beim Zivilstandsamt für Ihre Region. Sie bekommen dort alle wichtigen Informationen.
So finden Sie das Zivilstandsamt für Ihre Region:
Gehen Sie auf die Website der Zivilstandsämter:
Geben Sie den Namen von Ihrer Gemeinde ein.
Oder klicken Sie auf Ihre Region.
Haben Sie Nachteile wegen Ihrem Namen?
Sie können ein Gesuch für eine Namens-Änderung machen.
Schreiben Sie ein Gesuch.
Erklären Sie darin genau,
welche Nachteile Sie haben wegen Ihrem Namen.
Und schreiben Sie auch,
welchen neuen Vornamen oder Familien-Namen Sie möchten.
Schicken Sie den Brief mit Ihrer Unterschrift per Post an diese Adresse:
Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern
Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Aufsichtsbehörde, Team Namensänderungen
Ostermundingenstrasse 99B
3006 Bern