Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Bürgerrechtsnachweis für Schweizer Staatsangehörige weist den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach und kann nur für Schweizer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt werden.
- Es enthält einerseits die Personendaten der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments. Andererseits gibt es die aktuellen Bürgerrechte mit den Erwerbsgründen sowie die früheren Bürgerrechte mit den Erwerbs- und Verlustgründen wieder. Bürgerrechtsänderungen, die vor dem 01.07.2005 eingetreten sind, sind möglicherweise nicht aufgeführt.
- Das Dokument wird für lebende, verstorbene oder für verschollen erklärte Schweizer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person, jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des aktuellen bzw. eines aktuellen Heimatorts, falls Sie mehrere Heimatorte haben
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)