Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat, ausserdem die aktuellen Personendaten der Ehepartner/innen und der gemeinsamen Kinder. Er kann nur für verheiratete Personen ausgestellt werden.
- Der Familienausweis dient verheirateten Personen zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Banken, Versicherungen, bei der Pensionskasse, beim Gericht usw.
- Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausstellung eines Familienausweises nur möglich, wenn sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines ehelichen Kindes).
- Ein neues Familienbüchlein kann nicht mehr ausgestellt werden. Sollten Sie noch eines besitzen und es mit einem neuen Zivilstandsereignis ergänzen wollen, setzen Sie sich telefonisch mit dem Zivilstandsamt in Verbindung.
Wer kann das Dokument beziehen?
Ehepartner/innen
Wer stellt das Dokument aus?
- Für schweizerische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Heimatorts einer Ehepartnerin bzw. eines Ehepartners
- Für ausländische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Wohnorts
Kosten
- CHF 40.00 (+ Portokosten)
- Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis kostenfrei aktualisiert.