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Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC; Formular 1.80) / Geburtsurkunde (Formular 1.2.3) bestellen

Wozu dient das Dokument und was enthält es?

  • Für Geburten vor dem 06.12.2004 können nur internationale Auszüge aus dem Geburtsregister (CIEC) erstellt werden.
  • Der internationale Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC) ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch).
  • Die nationale Geburtsurkunde ist 3-sprachig (deutsch, französisch und italienisch).
  • Für unverheiratete Eltern ist der Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC)/die Geburtsurkunde der einzige Nachweis, dass sie die Eltern ihres Kindes sind.
  • Ausländische Staatsangehörige benötigen den internationalen Auszug aus dem Geburtsregister für die Anmeldung ihres Kindes bei der Vertretung ihres Heimatlands.
  • Das Dokument können Sie z. B. Ihrem Arbeitgeber für die Beantragung von Kinderzulagen vorlegen.
  • Die Geburtszeit können Sie beiden Urkunden entnehmen.

Wer kann das Dokument beziehen?

Die betroffene Person, die Eltern eines minderjährigen Kindes für ihr Kind, die rechtliche Vertretung einer minderjährigen oder volljährigen Person

Wer stellt das Dokument aus?

Das Zivilstandsamt des Geburtsorts

Kosten

CHF 30.00 (+ Portokosten)

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