Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der internationale Auszug aus dem Geburtseintrag (CIEC 34) ist 4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch) und enthält eine englische und spanische Übersetzung. Er enthält keine Geburtszeit.
- Die nationale Geburtsurkunde ist 4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch) und enthält die Geburtszeit.
- Für unverheiratete Eltern ist der Auszug aus dem Geburtseintrag (CIEC)/die Geburtsurkunde der einzige Nachweis, dass sie die Eltern ihres Kindes sind.
- Ausländische Staatsangehörige benötigen den internationalen Auszug aus dem Geburtseintrag für die Anmeldung ihres Kindes bei der Vertretung ihres Heimatlands.
- Das Dokument können Sie z. B. Ihrem Arbeitgeber für die Beantragung von Kinderzulagen vorlegen.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person, die Eltern eines minderjährigen Kindes für ihr Kind, die rechtliche Vertretung einer minderjährigen oder volljährigen Person
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Geburtsorts
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)