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Heimatort nach Gemeindefusionen

Wenn die Gemeinde Ihres Heimatorts sich mit einer anderen Gemeinde zusammenschliesst, wird Ihr Heimatort automatisch auf den Namen der neuen politischen Gemeinde angepasst. Sie können die alte Bezeichnung jedoch in Klammern ergänzen lassen.


Die Ergänzung muss im ersten Jahr nach dem Zusammenschluss der Gemeinden beantragt werden. Wenn die Fusion mehr als ein Jahr zurückliegt, besteht die Möglichkeit nicht mehr.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Prüfen Sie, ob die Möglichkeit der Ergänzung momentan für Ihren Heimatort besteht.

  • Betroffene Gemeinde im Jahr 2023: Münchenbuchsee (Diemerswil)
  • Zuständiges Zivilstandsamt: Bern-Mittelland

Schritt
2

Besprechen Sie, welche Familienmitglieder die Ergänzung des vormaligen Heimatorts wünschen.

Personen, die miteinander verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, können den Antrag einzeln oder gemeinsam stellen, wenn sie einen gemeinsamen Heimatort haben.

Sie können Ihre Kinder in Ihren Antrag einbeziehen,

  • wenn diese zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig sind.
  • wenn sie das gleiche Bürgerrecht wie der/die antragstellende/n Elternteil/e haben.
  • wenn die sorgeberechtigte Person zugestimmt hat.

Ab dem vollendeten 16. Altersjahr müssen minderjährige Kinder mit Unterschrift erklären, dass sie die Ergänzung ebenfalls wünschen.

Schritt
3

Füllen Sie das Formular zum Antrag aus und senden Sie es an das zuständige Zivilstandsamt.

Schritt
4

Sie erhalten die Bestätigung der Änderung sowie die Rechnung für die Gebühren von CHF 75.00.

Betroffene Gemeinden für das Jahr 2024

Zivilstandskreis Oberland West

Reutigen (Zwieselberg) BE, Fusionsdatum 01.01.2024

Zivilstandskreis Oberaargau

Wangen an der Aare (Wangenried) BE, Fusionsdatum 01.01.2024

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