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Anpassung der Namensschreibweise mit Sonderzeichen

Seit dem 11. November 2024 können in den Schweizer Personenregistern nahezu alle Sonderzeichen europäischer Sprachen erfasst werden. Dazu zählt beispielsweise der in der kroatischen Sprache gebräuchliche Akut auf dem Buchstaben «Ć». Personen mit einem Sonderzeichen im Namen können dieses nun in amtlichen Dokumenten, wie etwa dem Schweizer Pass oder in Zivilstandsurkunden, in der korrekten Schreibweise eintragen lassen.

So gehen Sie vor

 
  • Personen, die im Personenstandsregister bereits erfasst sind und beispielsweise Eltern werden oder heiraten wollen, können ein Gesuch stellen, damit ihr Name mit dem neuen Zeichensatz geführt wird. Wird kein solches Gesuch gestellt, bleibt die Schreibweise des Namens unverändert. 

Gesuchsformular Namensanpassung

  • Personen ohne Zivilstandsereignis (bspw. Heirat) können bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz ein Gesuch um Anpassung der Schreibweise ihres Namens einreichen. Das Gesuch ist kostenpflichtig. Wird kein solches Gesuch gestellt, bleibt der Name mit dem bisherigen Zeichensatz im Register.
  • Personen, die neu im Personenstandsregister erfasst werden, werden automatisch mit dem neuen Zeichensatz erfasst. Es besteht keine Möglichkeit, den Namen mit dem bisherigen Zeichensatz zu erfassen.   
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Justiz

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