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Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie, wer Sie in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden sollten. Das kann zum Beispiel eintreffen bei Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall.

Sie können dem Zivilstandsamt mitteilen, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo dieser hinterlegt ist. Das Amt wird den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister eintragen, so dass die Information bei Bedarf für die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde zugänglich ist.

Das Zivilstandsamt bewahrt den Vorsorgeauftrag nicht auf.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich über die formalen Vorgaben und Überlegungen, die für den Vorsorgeauftrag relevant sind. Sie finden Informationen dazu bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB:

Vorsorgeauftrag

Sie können sich auch an eine Notarin oder einen Notar wenden.

Schritt
2

Erstellen Sie Ihren Vorsorgeauftrag. Besprechen Sie ihn mit den Personen, denen Sie im Ernstfall Verantwortung für Ihre Angelegenheiten übergeben wollen.

Schritt
3

Füllen Sie den schriftlichen Antrag persönlich aus und senden Sie diesen an ein beliebiges Zivilstandsamt.

Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages im Schweizer Personenstandsregister

Sie können aber auch telefonisch einen Termin bei einem beliebigen Zivilstandsamt vereinbaren.

Teilen Sie es den Mitarbeitenden mit, falls Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben. Sie müssen dann möglicherweise zusätzliche Unterlagen einreichen.

Zivilstandsämter des Kantons Bern

Schritt
4

Falls Sie sich für einen Termin bei einem Zivilstandsamt entschieden haben, erklären Sie dort, wo genau Sie den Vorsorgeauftrag aufbewahren. Nehmen Sie den Vorsorgeauftrag bitte nicht mit.

Sie müssen jedoch einen Pass oder eine Identitätskarte mitbringen.

Schritt
5

  • Die Gebühr für die Eintragung des Hinterlegungsortes beträgt CHF 75.00.
  • Auf Wunsch erhalten Sie eine Bestätigung für den Eintrag. Die Gebühr dafür beträgt CHF 30.00.
  • Wenn Sie einen schriftlichen Antrag an ein Zivilstandsamt gesandt haben, erhalten Sie eine Rechnung.
  • Wenn Sie bei einem Zivilstandsamt vorsprechen, bezahlen Sie die Gebühr vor Ort.
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