Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Personenstandsausweis gibt Auskunft über die aktuellen Personendaten schweizerischer und ausländischer Personen. Er belegt z.B. den Zivilstand, die aktuelle Namensführung und die Heimatorte von Schweizer Staatsangehörigen.
- Das Zivilstandsamt kann das Dokument für ausländische Staatsangehörige nur ausstellen, wenn Sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes).
- Das Dokument ist 4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch) und enthält eine spanische und englische Übersetzung.
- Die Dokumente werden häufig von Freizügigkeitsstiftungen von ledigen und geschiedenen Personen für die Auszahlung von Freizügigkeitsgel-dern benötigt.
- Für ausländische Staatsangehörige löst es das Formular Bestätigung über den registrierten Personenstand (Formular 7.13) ab.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person
Wer stellt das Dokument aus?
- Für schweizerische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Heimatorts
- Für ausländische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Wohnorts
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)