Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der internationale Auszug aus dem Todesregister (CIEC 34) ist 4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch) und enthält eine englische und spanische Übersetzung. Er enthält keine Todeszeit.
- Die nationale Todesurkunde ist 4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch).
- Das Dokument weist die Personendaten der verstorbenen Person sowie den Ort und das Datum des Todes aus.
- Mit dem Dokument kann eine verstorbene Person bei verschiedenen Stellen abgemeldet werden (z. B. bei Versicherungen und Banken oder beim Grundbuchamt).
Wer kann das Dokument beziehen?
Jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Todesortes
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)