Logo Kanton Bern / Canton de Berne

Zivil-stand

Haben Sie ein Kind bekommen?

Sie müssen die Geburt von Ihrem Kind melden

So geht es:

  • Ist das Kind im Spital oder in einem Geburtshaus auf die Welt gekommen?

Das Spital oder das Geburtshaus meldet die Geburt von Ihrem Kind 

dem Zivilstandsamt. 

Das Zivilstandsamt meldet  sich bei Ihnen, 

wenn es Informationen von Ihnen braucht.

 

  • Ist das Kind zu Hause auf die Welt gekommen? 

Sie müssen Ihr Kind sofort beim Zivilstandsamt melden. 

Melden Sie sich beim Zivilstandsamtfür Ihre Region.

Sie bekommen dort alle notwendigen Informationen. 

So finden Sie das Zivilstandsamt für Ihre Region:

Gehen Sie auf die Website der Zivilstandsämter:

Geben Sie den Namen von Ihrer Gemeinde ein.

Oder klicken Sie auf Ihre Region.

Auf die Website gehen

Sind Sie Vater geworden?

Sind Sie Vater geworden und nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet?

Wollen Sie das Kind anerkennen, 

damit Sie auch nach dem Gesetz der Vater von dem Kind sind? 

Melden Sie sich beim Zivilstandsamt für Ihre Region. 

Sie bekommen dort alle notwendigen Informationen.

So finden Sie das Zivilstandsamt für Ihre Region:

Gehen Sie auf die Website der Zivilstandsämter:

Geben Sie den Namen von Ihrer Gemeinde ein.

Oder klicken Sie auf Ihre Region.

Auf die Website gehen

Haben Sie im Ausland ein Kind bekommen?

Dann müssen Sie die Geburt melden

Melden Sie sich bei der Schweizer Vertretung in diesem Land. 

Zum Beispiel bei der Botschaft. 

Sie bekommen dort alle wichtigen Informationen.

Sie finden hier die Schweizer Vertretung in Ihrem Land: Auf die Webseite gehen