Sie können verschiedene Zivilstandsdokumente bequem online bestellen und bezahlen. Sie finden hier die Übersicht aller verfügbaren Dokumente. Erfahren Sie ausserdem, wozu die Dokumente dienen, wer sie bestellen kann und wie viel sie kosten. Den Link zum Bestellformular finden Sie am Ende jedes Textblocks.
Vollmacht und Datenschutz
- Jede Person kann Zivilstandsdokumente zu seinen eigenen Daten bestellen.
- Sie können jedoch auch einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen, damit sie Sie vertreten kann. Beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person in diesem Fall Kenntnis Ihrer Personendaten erhält.
- Wenn Sie für sich selbst ein Dokument bestellen, es aber an eine andere Adresse als Ihre eigene versenden lassen, reichen Sie bitte eine Vollmacht dafür ein.
Apostille
- Wenn Sie ein Dokument für eine schweizerische Behörde benötigen, müssen Sie nie eine Apostille bestellen.
- Wenn ausländische Behörden für Bestätigungen, Dokumente oder Urkunden eine Apostille (Unterschriftsbeglaubigung) verlangen, können Sie dies bei der Bestellung angeben und sie durch das Zivilstandsamt beschaffen lassen. Die Apostille kostet CHF 25.00 und die Gebühr des Zivilstandsamts für die Beschaffung beträgt CHF 40.00 plus Porto.
- Sie können jedoch die Apostille nach Erhalt des Dokuments auch selber bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen und bezahlen so nur die Kosten von CHF 25.00 für die Apostille:
Lieferung
- Die Dokumente werden ausschliesslich per Post versandt.
- Rechnen Sie innerhalb der Schweiz mit einer Lieferfrist von bis zu 10 Tagen.
- Wenn Sie sich ein Dokument ins Ausland zusenden lassen, müssen Sie mit einer längeren Lieferfrist rechnen.
Dokumente zu Zivilstandsereignissen im Kanton Bern
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Für Geburten vor dem 06.12.2004 können nur internationale Auszüge aus dem Geburtsregister (CIEC) erstellt werden.
- Der internationale Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC) ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch).
- Die nationale Geburtsurkunde ist 3-sprachig (deutsch, französisch und italienisch).
- Für unverheiratete Eltern ist der Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC)/die Geburtsurkunde der einzige Nachweis, dass sie die Eltern ihres Kindes sind.
- Ausländische Staatsangehörige benötigen den internationalen Auszug aus dem Geburtsregister für die Anmeldung ihres Kindes bei der Vertretung ihres Heimatlands.
- Das Dokument können Sie z. B. Ihrem Arbeitgeber für die Beantragung von Kinderzulagen vorlegen.
- Die Geburtszeit können Sie beiden Urkunden entnehmen.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person, die Eltern eines minderjährigen Kindes für ihr Kind, die rechtliche Vertretung einer minderjährigen oder volljährigen Person
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Geburtsorts
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Die Bestätigung einer Kindesanerkennung kann erst nach der Kindesanerkennung bestellt werden. Möchten Sie Ihr Kind vor- oder nachgeburtlich anerkennen, wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Ihrer Wahl:
Zivilstandsämter im Kanton Bern - Das Dokument gibt Auskunft, wann und wo das Kind anerkannt wurde. Es bestätigt die beurkundeten Personendaten des Vaters, der Mutter und des Kindes.
- Diese Bestätigung benötigen Sie eventuell, wenn Sie bei Ihrer heimatlichen Behörde einen Pass für das Kind beantragen möchten oder auch für die Beantragung von Kinderzulagen bei Ihrem Arbeitgeber.
Wer kann das Dokument beziehen?
Jede von der Anerkennung betroffene Person (Vater, Mutter und Kind)
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Anerkennungsortes
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Für Eheschliessungen vor dem 06.12.2004 können nur internationale Auszüge aus dem Eheregister (CIEC) ausgestellt werden.
- Der internationale Auszug aus dem Eheregister (CIEC) ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch).
- Die nationale Trauungsurkunde (Eheurkunde) ist 3-sprachig (deutsch, französisch, italienisch).
- Das Dokument weist die Personendaten der miteinander verheirateten Personen sowie Ort und Datum der Heirat aus.
- Sie benötigen den internationalen Auszug aus dem Eheregister (CIEC), um Ihre Eheschliessung im Ausland und bei ausländischen Behörden anzumelden.
Wer kann das Dokument beziehen?
Ehepartner/innen
Wer stellt das Dokument aus?
- Das Zivilstandsamt des Trauungsortes
- Das Zivilstandsamt, bei dem Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt haben
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Die Partnerschaftsurkunde ist 3-sprachig (deutsch, französisch, italienisch).
- Das Dokument weist die Personendaten der in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Personen aus sowie Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft.
Wer kann das Dokument beziehen?
Partnerinnen oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Eintragungsortes
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Nachweis der Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe belegt Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft und Ort und Datum der Umwandlung in eine Ehe, ausserdem die Personendaten der Ehepartnerinnen bzw. der Ehepartner.
- Das Dokument dient zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei anderen Behörden, Banken, Versicherungen, bei der Pensionskasse, beim Gericht usw.
Wer kann das Dokument beziehen?
Ehepartnerinnen und Ehepartner, die ihre eingetragene Partnerschaft nach dem 01.07.2022 bei einem Zivilstandsamt im Kanton Bern in eine Ehe umgewandelt haben.
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Umwandlungsortes
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Für Todesfälle vor dem 06.12.2004 können nur internationale Auszüge aus dem Todesregister (CIEC) ausgestellt werden.
- Der internationale Auszug aus dem Todesregister (CIEC) ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch).
- Die nationale Todesurkunde ist 3-sprachig (deutsch, französisch, italienisch).
- Das Dokument weist die Personendaten der verstorbenen Person sowie den Ort und das Datum des Todes aus.
- Mit dem Dokument kann eine verstorbene Person bei verschiedenen Stellen abgemeldet werden (z. B. bei Versicherungen und Banken oder beim Grundbuchamt).
Wer kann das Dokument beziehen?
Jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Todesortes
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Dokumente zum Personenstand, zu Familie und Partnerschaft
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Heimatschein enthält die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen und dient als Grundlage für die Registrierung Ihrer Personendaten im Einwohnerregister Ihres Wohnorts.
- Wenn Sie umziehen, volljährig werden oder wenn Ihre Personendaten ändern, wird Ihre Einwohnerkontrolle Sie auffordern, einen Heimatschein einzureichen. Sollten Sie keinen aktuellen Heimatschein besitzen, müssen Sie ihn beim Zivilstandsamt bestellen.
- Wenn Sie als Schweizer Staatsangehörige/r im Ausland wohnen, benötigen Sie den Heimatschein zur Immatrikulation bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Wohnsitzland.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Heimatorts
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat, ausserdem die aktuellen Personendaten der Ehepartner/innen und der gemeinsamen Kinder. Er kann nur für verheiratete Personen ausgestellt werden.
- Der Familienausweis dient verheirateten Personen zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Banken, Versicherungen, bei der Pensionskasse, beim Gericht usw.
- Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausstellung eines Familienausweises nur möglich, wenn sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines ehelichen Kindes).
- Ein neues Familienbüchlein kann nicht mehr ausgestellt werden. Sollten Sie noch eines besitzen und es mit einem neuen Zivilstandsereignis ergänzen wollen, setzen Sie sich telefonisch mit dem Zivilstandsamt in Verbindung.
Wer kann das Dokument beziehen?
Ehepartner/innen
Wer stellt das Dokument aus?
- Für schweizerische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Heimatorts einer Ehepartnerin bzw. eines Ehepartners
- Für ausländische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Wohnorts
Kosten
- CHF 40.00 (+ Portokosten)
- Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis kostenfrei aktualisiert.
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Partnerschaftsausweis kann nur für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft ausgestellt werden.
- Er belegt Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft, ausserdem die aktuellen Personendaten der Partnerinnen und Partner sowie von allfälligen gemeinsamen Kindern.
- Der Partnerschaftsausweis dient Personen in einer eingetragenen Partnerschaft zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Banken, Versicherungen, bei der Pensionskasse, beim Gericht usw.
- Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausstellung des Partnerschaftsausweises nur möglich, wenn sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten. Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz und ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle ausländischen Zivilstandsereignisse gemeldet worden sind.
Wer kann das Dokument beziehen?
Partnerinnen oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des Heimatorts
Kosten
CHF 40.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Personenstandsausweis gibt Auskunft über die aktuellen Personendaten Schweizer Staatsangehöriger. Er belegt z. B. den Zivilstand, die aktuelle Namensführung und die Heimatorte.
- Ausländische Personen können mit der Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige die in der Schweiz registrierten Personendaten nachweisen. Das Zivilstandsamt kann das Dokument nur ausstellen, wenn Sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes).
- Die Dokumente werden häufig von Freizügigkeitsstiftungen von ledigen und geschiedenen Personen für die Auszahlung von Freizügigkeitsgeldern benötigt.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person
Wer stellt das Dokument aus?
- Für schweizerische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Heimatorts
- Für ausländische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Wohnorts
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Bürgerrechtsnachweis für Schweizer Staatsangehörige weist den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nach und kann nur für Schweizer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt werden.
- Es enthält einerseits die Personendaten der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments. Andererseits gibt es die aktuellen Bürgerrechte mit den Erwerbsgründen sowie die früheren Bürgerrechte mit den Erwerbs- und Verlustgründen wieder. Bürgerrechtsänderungen, die vor dem 01.07.2005 eingetreten sind, sind möglicherweise nicht aufgeführt.
- Das Dokument wird für lebende, verstorbene oder für verschollen erklärte Schweizer Bürgerinnen und Bürger ausgestellt.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person, jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren
Wer stellt das Dokument aus?
Das Zivilstandsamt des aktuellen bzw. eines aktuellen Heimatorts, falls Sie mehrere Heimatorte haben
Kosten
CHF 30.00 (+ Portokosten)
Dokument zur Nachlassregelung von Personen mit Heimatort im Kanton Bern
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
- Ausländische oder eingebürgerte Personen können damit den in der Schweiz registrierten Familienstand nachweisen.
- Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausstellung des Dokuments nur möglich, wenn sie nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes). Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz.
- Der Ausweis über den registrierten Familienstand bzw. der Familienschein ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle im Ausland eingetretenen Zivilstandsereignisse gemeldet wurden.
- Schweizerischen wie auch ausländischen Staatsangehörigen dient das Dokument zum Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse.
- Die Adoptionsbehörde benötigt das Dokument bei Adoptionen.
- Das Zivilstandsamt entscheidet, ob ein Ausweis über den registrierten Familienstand oder ein Familienschein ausgestellt wird.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die betroffene Person, jede gesetzlich erbberechtigte Person, Notariate und Behörden aufgrund ihrer gesetzlichen Beurkundungstätigkeit im Nachlassverfahren
Wer stellt das Dokument aus?
- Für schweizerische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Heimatorts eines der Ehepartner
- Für ausländische Staatsangehörige: das Zivilstandsamt des Wohnorts
Kosten
- Grundbetrag CHF 40.00, plus CHF 10.00 pro eingetragene Person sowie Portokosten
- Aufgrund der unterschiedlichen Kosten wird dieses Dokument nur mit Rechnung versandt.
Dokument zum Vorsorgeauftrag
Wozu dient das Dokument und was enthält es?
- Das Dokument «Angaben über den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages» bestätigt, dass der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages im schweizerischen Personenstandsregister registriert wurde.
- Es gibt Auskunft, wo der Vorsorgeauftrag hinterlegt ist.
Wer kann das Dokument beziehen?
Die Erstellerin bzw. der Ersteller des Vorsorgeauftrags oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Wer stellt das Dokument aus?
Jedes Zivilstandsamt in der Schweiz
Kosten
- Erstellerin/Ersteller des Vorsorgeauftrags: CHF 30.00 (+ Portokosten). Dieses Dokument wird mit Rechnung versandt.
- KESB: kostenlos
Beachten Sie
Wenn Sie den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags beim Zivilstandsamt registrieren lassen wollen, setzen Sie sich telefonisch mit dem Zivilstandsamt Ihrer Wahl in Verbindung.